Die Beratung von Unternehmen stellt den Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.
Dabei gibt es eine Vielzahl an Aufgabenfeldern, die oftmals auf einander aufbauen. So führt die Begleitung auf dem Weg zu einem Energiemanagementsystem oder Energieaudit häufig zur Planung und Umsetzungsbegleitung von konkreten Maßnahmen.
Für KMU gibt es zudem sehr attraktive Förderungen, wenn sie freiwillig ein Energieaudit von uns durchführen lassen. Der Zuschuss kann bis zu 80% der netto Honorarsumme betragen. Ein solches Energieaudit ist eine umfassende, normierte Energieberatung. Nicht gefördert werden produzierende Unternehmen, die die Vorteile der Energiesteuererstattung und der besonderen Ausgleichsregelung nutzen. Wir helfen Ihnen aber auch diese Chancen zur Verbesserung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen.
Bei jeder Energieberatung bekommen Sie von uns eine Kosten-Nutzen-Schätzung für eine angenommene Lebensdauer. Wenn Sie schon investieren, dann machen Sie es bitte "richtig", denn von den Gesamtkosten einer Maßnahmen entfallen nur ca. 5-10% auf die Investition. Aber über 90% der Kosten entstehen im Betrieb.
Der Unterschied von einer objektiven Energieberatung zum Rat eines Fachhandwerkers oder Technikers Ihres Vertrauens ist, dass wir einen umfassenden, herstellerunabhängigen Blick über die Gewerkegrenzen hinweg auf Ihr Unternehmen werfen. Oft kommen dabei Synergiepotentiale raus, die Sie so noch nicht im Blick hatten.
Im Rahmen der Einführung und Aufrechterhaltung eines ENMS bieten wir Ihnen auch Mitarbeiterschulungen als online Webinar mit individuell angepassten Inhalten, einem Prüftool und dem Nachweis der Mitarbeiterbeteiligung an. Auf Wunsch entwickeln wir auch Präsenzschulungen für Sie. Online Schulungen haben jedoch mehrere Vorteile. Die Mitarbeiter können sich die Zeit für die Schulung frei nehmen, wenn es der Betriebsablauf zulässt. Es gibt keine Ablenkung durch die geteilte Aufmerksamkeit in einer großen Gruppe. Bei Krankheit oder Dienstreise kann die Schulung auch später wiederholt werden, denn wir bieten eine Standard-Lizenzlaufzeit von einem Jahr an. Wenn Sie dieses Thema interessiert kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Ein besonderes Aufgabenfeld stellt die Erstellung von Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude dar und die Erstellung energetischer Nachweise für den Neubau von Nichtwohngebäuden. Letztere erstellen wir in der Regel für den Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauträger) oder zumindest in enger Abstimmung mit diesen.
Zu einer Auswahl an Referenzprojekten gelangen Sie über das Untermenü links.