Energetische Nachweise werden für den Gebäudebestand als Energiebedarfsausweis erstellt und für den Neubau als Energiebedarfsnachweis mit Energieausweis nach der Fertigstellung und ggf. auch weiteren Nachweisen (z.B. EE-WärmeG, sommerlicher Wärmeschutz, ...).
Energieverbrauchsausweise werden für Nichtwohngebäude nicht angeboten, da zur Erstellung die Energieverbrauchsdaten getrennt nach Heizung, Beleuchtung, Lüftung und Klimatechnik für einen Zeitraum von min. 3 Jahren vorgelegt werden müssen. Dies ist bisher unrealistisch bzw. nur realistisch, wenn ein Energiemanagementsystem seit mehr als 3 Jahren eingeführt ist.